Rechnungswesen

Buchführung

Umsatzsteuervoranmeldungen

Kostenrechnung
 

Buchführung

Ich will die Belege nicht selbst erfassen, aber trotzdem immer auf dem Laufenden sein?

Bringen Sie Ihre Belege monatlich oder vierteljährlich, wir erstellen die Buchhaltung und liefern Ihnen neben der Umsatzsteuerberechnung übersichtliche Auswertungen mit dem aktuellen Ergebnis.

Ich möchte mein Mahnwesen auslagern?

Im Zuge der laufenden Buchhaltung übernehmen wir gerne die Verwaltung der offenen Posten und das Mahnwesen. Auch eine teilweise Übernahme Ihres Zahlungsverkehrs ist möglich, z.B. für die Überweisung der Gehälter und der Umsatzsteuer.

Ich habe ein kleines Unternehmen und möchte einerseits Kosten sparen, andererseits aber trotzdem immer auf dem Laufenden sein?

Wir stellen Ihnen ein einfaches Programm zur Belegerfassung im Excel zur Verfügung. Das Programm liefert neben der vierteljährlichen oder monatlichen Umsatzsteuerberechnung auch eine Saldenliste mit dem aktuellen Ergebnis. Diese Daten können mit geringem Zeitaufwand in unsere EDV übernommen werden und dienen als Grundlage für den Jahresabschluss.

Ich möchte meine Buchhaltung im Haus erstellen, aber kein eigenes Programm kaufen?

Wir bieten Buchhaltung auf dem Server unserer Software-Firma BMD, laufende Kontrolle und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldungen an das Finanzamt durch unser Team sowie Unterstützung bei der Erstellung individueller Auswertungen.
 

 Umsatzsteuervoranmeldungen

 

Ich muss monatlich/vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen ans Finanzamt schicken?

Wir erstellen diese und sorgen dafür, dass sie rechtzeitig beim Finanzamt einlangen (unter der Voraussetzung, dass wir die nötigen Unterlagen zeitgerecht erhalten).
 

Kostenrechnung

Ich habe mehrere Geschäftsbereiche/Projekte und möchte die Ergebnisse getrennt wissen?

Wir richten in der Buchhaltung Kostenstellen ein und liefern Ihnen monatlich das Gesamtergebnis sowie die Teilergebnisse.

drucken
NEWS
Selbstanzeige vor Ankündigung der Außenprüfung
Die im Jahr 2014 eingeführte Abgabenerhöhung hat zur Folge, dass Selbstanzeigen, die erst bei Ankündigung einer Prüfungshandlung erstattet werden, nur dann strafbefreiend wirken, wenn neben den offengelegten, verkürzten Abgaben auch der entsprechende Zuschlag bezahlt wird.
Neuerungen bei Dienstzetteln
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses mit dem Dienstzettel eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag aushändigen.
Einlagen und Entnahmen bei Personengesellschaften
Durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 wurde eine Regelung für Entnahmen aus dem Gesellschaftsvermögen in das Privat- oder Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters für Übertragungsvorgänge ab 30.06.2024 beschlossen. Übertragungsvorgänge aus bzw. in das Vermögen von Personengesellschaften wurden einer einheitlichen Regelung unterzogen.
mehr...

Registrieren

Login:
Passwort:
Passw. wiederholen:
e-mail:

optional:
Name:
Adresse:

Passwort vergessen?