UID-Nummer

Informationen zur UID-Nummer (Umsatzsteueridentifikationsnummer, VAT-Nº) können Sie folgender Seite des Bundesministeriums für Finanzen entnehmen

Informationen zur UID-Nummer

Damit sich Unternehmer von der Gültigkeit der UID-Nr. eines EU-Geschäftspartners überzeugen können, wurde EU weit das so genannte Bestätigungsverfahren eingeführt. Unter folgendem Link können Sie eine UID-Nummer überprüfen. Hier wird lediglich die Gültigkeit einer von einem anderen Mitgliedstaat vergebenen UID überprüft. Der Bezug zu einem bestimmten Unternehmer wird nicht hergestellt.

Online-Frage UID-Nummer

Eine qualifizierte Abfrage (mit Name und Adresse des Unternehmers) können Sie im Finanzonline durchführen. Wenn Sie keine Zugangsdaten haben, übernehmen wir die Abfrage gerne für Sie.

Sollten Sie eine UID-Nr. benötigen, wenden Sie sich an fair-steuern.

Die EU-Mitgliedsländer finden Sie hier.

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NEWS
Einwegpfand: Keine umsatzsteuerpflichtigen Entgelte
Die eingehobenen Einwegpfandgelder sind nicht Teil der Bemessungsgrundlage für die betreffende Getränkelieferung und unterliegen bei den Inverkehrsetzern nicht der Umsatzsteuer.
Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer
Um Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als Werbungskosten absetzen zu können, muss dort der Mittelpunkt der Tätigkeit liegen. Dabei ist aber auch auf das typische Berufsbild abzustellen.
Einlagen und Entnahmen bei Personengesellschaften
Durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 wurde eine Regelung für Entnahmen aus dem Gesellschaftsvermögen in das Privat- oder Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters für Übertragungsvorgänge ab 30.06.2024 beschlossen. Übertragungsvorgänge aus bzw. in das Vermögen von Personengesellschaften wurden einer einheitlichen Regelung unterzogen.
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