fair-steuern

Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung OG
Porzellangasse 48/7a, 1090 Wien

Tel.: 43 1 319 52 15
Fax: 43 1 319 52 15 73
E-Mail: office@fair-steuern.co.at
Web: www.fair-steuern.co.at

Öffnungszeiten: Mo–Do 8:30–16:00 Uhr, Fr 8:30–13:00 Uhr oder nach Vereinbarung

Sie erreichen uns:

Öffentlich:
Straßenbahn Linie D (Seegasse), Linien 5 und 31 (Franz-Josefs-Bahnhof), U4 (Rossauer Lände)

Mit dem Auto:
Ihr individueller Anfahrtsplan unter google maps
Der gesamte 9. Bezirk ist Kurzparkzone von 9:00–22:00 Uhr, max. Parkzeit 2 Std. Parkgaragen finden Sie am Bauernfeldplatz von der Liechtensteinstraße (Zufahrtsplan) kommend oder beim Franz-Josefs-Bahnhof in der Nordbergstraße (Zufahrtsplan).


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NEWS
Verschärfte Nachweispflichten für innergemeinschaftliche Lieferung
Trotz diverser EuGH-Judikate bestehen strenge Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen. Werden diese Vorgaben nicht berücksichtigt, kann es zu empfindlichen umsatzsteuerlichen Nachversteuerungen kommen.
Hauptwohnsitzbefreiung nur für Grund und Boden bis 1.000 m2
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) präzisierte seine Rechtsprechung, wonach die Hauptwohnsitzbefreiung nicht für beliebig große Grundstücke gilt. Bei zu verkaufenden Liegenschaften ist die Größe des zum Eigenheim gehörigen Grund und Bodens zu berücksichtigen.
Neue umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung
Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 wird ab 1.1.2025 die Kleinunternehmerbefreiung in der Umsatzsteuer neu geregelt. Erstmals kann diese auch von Unternehmen angewendet werden, die ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben.
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