Vereinssteuerrechtliche Informationen

Vereine nach dem Vereinsgesetz 2002 müssen einen ideellen Zweck verfolgen und dürfen nicht auf Gewinn berechnet sein.

Vereine, deren Zweck gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich ist, sind zum Teil steuerbefreit bzw. -begünstigt.

Die übrigen Vereine unterliegen der vollen Steuerpflicht nach dem Körperschaftsteuergesetz, zahlen jedoch keine Mindest-Körperschaftsteuer.

Vereine, die sich einer speziellen Prüfung unterziehen, dürfen das Spendengütesiegel führen.

drucken
NEWS
Verpflegungsmehraufwendungen bei eintägiger Dienstreise
Das Bundesfinanzgericht hat entschieden, dass Tagesgelder auch bei einer eintägigen Dienstreise als Werbungskosten berücksichtigt werden können.
ImmoESt-Pflicht bei Umwidmung
Wird ein Grundstück des sogenannten Altvermögens verkauft und erst danach umgewidmet, kann diese spätere Umwidmung unter bestimmten Voraussetzungen zu einer höheren Immobilienertragsteuer führen.
Kein Sonderausgabenabzug privater Spenden ohne Geburtsdatum
Wer seine Spende steuerlich absetzen möchte, muss der begünstigten Organisation auch sein Geburtsdatum bekannt geben. Ansonsten kann die Spende nicht an die Finanzverwaltung gemeldet und als Sonderausgabe berücksichtigt werden.
mehr...

Registrieren

Login:
Passwort:
Passw. wiederholen:
e-mail:

optional:
Name:
Adresse:

Passwort vergessen?